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Der Erste Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, Österreich, Teilen der Schweiz und vielen weiteren Staaten, wie zum Beispiel Russland, Griechenland, Frankreich, Mexiko, Thailand oder Nordkorea. Er wird auch als Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der 1. Mai offiziell Feiertag als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“. In Österreich wird an diesem Tag außerdem des Inkrafttretens der Verfassung von 1920, in der Form von 1929, am 1. Mai 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg gedacht, weshalb auch die Bezeichnung „Staatsfeiertag“ gebräuchlich ist.
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